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Versicherungsschaden: Schnelle Hilfe im Schadensfall





Online-Schadensmeldung

Um Ihren Schaden online zu melden, füllen Sie einfach das passende Formular aus. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen.


Was tun im Schadensfall?

Ein Schaden ist schnell passiert. Wenn Sie mal nicht weiterwissen, finden Sie hier wichtige Hinweise.
Natürlich können Sie uns auch direkt kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.


Die Gothaer Ratgeber

Wir möchten, dass es Ihnen gut geht. Unsere Ratgeber unterstützen Sie mit wertvollen Tipps und praktischer Hilfe.


Gothaer Ratgeber: Junge Frau


Auf einen Blick

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Versicherungsprodukten und gesetzlichen Änderungen.



Bootshaftpflicht

Gothaer Bootshaftpflicht: Mann auf seiner Yacht ist gut abgesichert mit seiner Haftpflicht.

Gothaer Bootshaftpflichtversicherung

Genießen Sie Ihr Leben an Bord

Sie möchten Ihre Freizeit auf dem Wasser genießen und bei einem Unfall oder Schaden finanziell gut abgesichert sein? Mit unserer Bootshaftpflicht können Sie sich weltweit auf umfassenden Versicherungsschutz zum günstigen Beitrag verlassen.

  • Die Deckungssumme für Personenschäden steht in voller Höhe zur Verfügung, auch wenn nur eine Person zu Schaden kommt
  • Ansprüche mitversicherter Personen, z. B. der Crew, sind ebenfalls abgedeckt
  • Die im europäischen Ausland gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen werden erfüllt

Ihre Vorteile der Gothaer Bootshaftpflicht

Umfangreicher Haftpflichtschutz

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet notfalls mit seinem ganzen Vermögen. Eine umfassende Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Die Bootshaftpflicht ersetzt alle Schäden, die aus dem Besitz, Führen, Halten und Gebrauch des versicherten Bootes entstehen oder wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Kommt es zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess für Sie und tragen die Kosten.

Wählbare Deckungssummen:
Vier oder zehn Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden.

Schutz für Bootsführer und Crew

Ob bei Personenschäden, Sachschäden oder Unfällen – mit unserer Bootshaftpflicht sind Sie auf jedem Törn und in jedem Revier rund um den Globus optimal abgesichert. Geschützt sind aber nicht nur Sie als Halter, sondern auch der Bootsführer sowie die Crewmitglieder. Ansprüche der versicherten Personen untereinander sind ebenfalls mitversichert.

Was Sie noch wissen sollten


Vorgehen im Schadensfall

  • Melden Sie jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, sofort schriftlich – spätestens innerhalb einer Woche. Bitte schildern Sie die Umstände genau, die zu dem Schaden geführt haben.
  • Leisten Sie ohne vorherige Absprache mit dem Versicherer Ihrer Bootshaftpflicht keine Zahlung an den Geschädigten und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!
  • Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informieren Sie uns umgehend von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstmöglich bei uns ein.
  • Zeigen Sie dem Versicherer Ihrer Bootshaftpflicht sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.

Versicherungsbestätigung für Fahrten im Ausland

In einigen Ländern wie Spanien oder Italien ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und muss durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden. In Italien wird auch ein Zertifikat für einen Transittransport auf der Straße benötigt.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Gothaer Berater. Wir stellen Ihnen die benötigte Versicherungsbestätigung Ihrer Bootshaftpflicht auf Wunsch gerne schnell und kostenlos aus.

Besonders bei Fahrten ins Ausland sollten Sie darauf achten, dass Sie ausreichend hohe Deckungssummen gewählt haben. Vier Mio. Euro reichen generell überall, nur in Italien sind für Boote mit Motor 7,3 Mio. Euro mindestens vorgeschrieben.

Ausgeschlossene Schäden

In der privaten Bootshaftpflicht sind keine Haftpflichtansprüche versichert, die zum Beispiel über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen:

  • Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer bestimmten nahen Angehörigen zufügt (zum Beispiel Ehegatte, minderjährige Kinder)
  • Geldstrafen und Bußgelder

Versicherungsbedingungen der Gothaer Bootshaftpflicht

Gothaer Berater in Ihrer Nähe finden

Finden Sie Ihren Gothaer Berater ganz in Ihrer Nähe!

Sie möchten sich mit der Bootshaftpflicht für den Schadensfall bestens absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an einen unserer kompetenten Gothaer Berater in Ihrer Nähe.

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