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Versicherungsschaden: Schnelle Hilfe im Schadensfall





Online-Schadensmeldung

Um Ihren Schaden online zu melden, füllen Sie einfach das passende Formular aus. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen.


Was tun im Schadensfall?

Ein Schaden ist schnell passiert. Wenn Sie mal nicht weiterwissen, finden Sie hier wichtige Hinweise.
Natürlich können Sie uns auch direkt kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.


Die Gothaer Ratgeber

Wir möchten, dass es Ihnen gut geht. Unsere Ratgeber unterstützen Sie mit wertvollen Tipps und praktischer Hilfe.


Gothaer Ratgeber: Junge Frau


Auf einen Blick

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Versicherungsprodukten und gesetzlichen Änderungen.



Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung: Junge Frau fährt lachend auf einem Rad.
Ich werde
die Straße erobern.

In der Gothaer Gemeinschaft sind
auch die Nebenwirkungen abgesichert.

Gothaer private Haftpflichtversicherung

Ein Missgeschick ist schnell passiert

Sicher kennen Sie das auch: Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist ein Schaden passiert. Die finanziellen Folgen können dabei unerwartet groß sein – zum Beispiel, wenn Sie beim Radfahren einen Fußgänger übersehen, der daraufhin stürzt. Die private Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden schnell und unkompliziert.

  • Günstige Tarife für Singles, Paare und Familien
  • Zusätzlich abgesichert: Nutzung von Drohnen, Internet sowie Gefälligkeitsschäden (z. B. bei privater Umzugshilfe)
  • Mit Sparoption für Preisbewusste

Private Haftpflichtversicherung: Ihre Leistungen im Detail

Oft gewählt
Basis Plus Premium
Deckungssumme
Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, zu dem wir die Leistung erbringen. Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Rahmen der Premium-Deckung maximal 20 Millionen Euro je Person. Wir empfehlen hohe Deckungssummen, da Schäden in Millionenhöhe durchaus möglich sind.

Zwei Beispiele:
1. Jugendliche zündeln vor einem Supermarkt und das Feuer greift auf das Gebäude über.
2. Ein Fußgänger erleidet ein schweres Hirntrauma nach einer Kollision mit einem Radfahrer.

10 Mio. € 20 Mio. € 50 Mio. €
Deliktunfähigkeit
Deliktunfähigkeit

Der Versicherungsschutz umfasst neben Kindern auch alle sonstigen mitversicherten Erwachsenen, sofern diese deliktunfähig sind bzw. der Schaden im Zuge einer festgestellten Deliktunfähigkeit erfolgt ist (z. B. durch unvorhersehbaren Schwindelanfall). Bei der Versicherung für Singles und für Paare/Familien ohne Kinder sind Kinder nicht mitversichert.

10.000 € 100.000 €
Forderungsausfall-
deckung
Forderungsausfalldeckung

Für den Fall, dass Sie einmal selbst der Geschädigte sind und der Verursacher den Schaden nicht zahlen kann, gibt es die Forderungsausfalldeckung. Im Rahmen der Plus- und Premium-Deckung sind Sie auch vor Schäden durch vorsätzliches Handeln des Verursachers geschützt.

10.000 € Mindestschadenhöhe 1.000 € Mindestschadenhöhe Ohne Mindestschadenhöhe
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Abwehr unberechtigter Ansprüche

Sofern keine Ersatzpflicht Ihrerseits besteht, wehren wir unberechtigte Ansprüche Dritter für Sie ab und übernehmen die Kosten dafür. Notfalls sogar bis vor Gericht.

Geliehene Sachen
Geliehene Sachen

Beschädigung und Abhandenkommen fremder, beweglicher Sachen, die zu privaten Zwecken geliehen oder gemietet wurden.

Bis 200.000 €
Be- und Entladeschäden
von KFZ
Be- und Entladeschäden von KFZ

Schäden, die Sie Dritten beim Be- und Entladen Ihres PKW oder Anhängers zufügen bzw. beim Ein- und Aussteigen. Gleiches gilt für Reinigungs- und Pflegearbeiten.

Verlust fremder privater Schlüssel
Verlust fremder privater Schlüssel

Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln oder auch für das notwendige Auswechseln von Schlössern der Mietwohnung oder des Nachbarn. Versichert sind auch Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss).

50.000 € 100.000 €
Verlust fremder
beruflicher Schlüssel
Verlust fremder beruflicher Schlüssel

Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln und Chipkarten, die vom Arbeitgeber überlassen wurden, bis hin zum Austausch von Schlössern oder einem erforderlichen Objektschutz.

100.000 € 200.000 €
Gefälligkeitsschäden
Gefälligkeitsschäden

Schäden, für die ggf. keine gesetzliche Haftung besteht, z. B. bei privater Umzugshilfe oder sonstigen Freundschaftsdiensten.

Berufliche Tätigkeit
Berufliche Tätigkeit

Schäden an fremden Dritten sowie Sachschäden bei Arbeitgeber und Kollegen.


10.000 €
Ehrenamtliche Tätigkeit
Ehrenamtliche Tätigkeit

Mitversichert ist das Ehrenamt und die unentgeltliche Freiwilligenarbeit, z. B. im Sportverein. Eine Betätigung in verantwortlicher Position muss über eine Vereins-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen

Beschädigung z. B. von Waschbecken oder Badewanne in gemieteten Zimmern oder Wohnungen.

Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Mietsachschäden an beweglichen Sachen

Beschädigung z. B. von Einrichtungsgegenständen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen.

Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Vorübergehende Auslandsaufenthalte

Versicherungsschutz besteht im Ausland, z. B. während des Urlaubs oder eines beruflichen Auslandsaufenthaltes.

Europa zeitlich unbegrenzt,
weltweit 3 Jahre
Europa zeitlich unbegrenzt,
weltweit 5 Jahre
Europa zeitlich unbegrenzt,
weltweit 7 Jahre
Neuwertersatz
Neuwertersatz

Schäden an Gegenständen zum Beispiel von Freunden oder Nachbarn können zum Neuwert reguliert werden, sofern die Sache nicht älter als ein Jahr ist und nicht mehr als 5.000 Euro gekostet hat.

5.000 €
Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von
Bauvorhaben

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der jeweiligen Deckungssumme. Ist die Gesamt-Bausumme größer als der aufgeführte Euro-Wert, so entfällt diese Leistung. Dann ist eine separate Bauherrenhaftpflicht erforderlich.

50.000 € 100.000 € 200.000 €
Heizöltank
Heizöltank

Betreiben eines Heizöltanks im selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus.

Ein besonderer Vorteil der privaten Haftpflichtversicherung

Mit der Forderungsausfalldeckung zweifach abgesichert

Stellen Sie sich vor, Sie sind mit Freunden auf der Terrasse eines netten Cafés verabredet und nehmen Ihren neuen Laptop mit, um Urlaubsbilder zu zeigen. Während Sie zusammen sitzen, landet der Fußball von vorbeigehenden Jugendlichen versehentlich auf Ihrem Laptop. Dadurch geht der Laptop kaputt. So ein Missgeschick kann schneller passieren, als man denkt.

Doch wer zahlt eigentlich den Schaden, wenn der Schuldige zahlungsunfähig ist? Für diesen Fall gibt es die Forderungsausfalldeckung. Das heißt, die Gothaer zahlt auch dann, wenn Sie der Geschädigte sind und der Verursacher nicht zahlen kann - in der Gothaer Privathaftpflicht Premium auch ungeachtet der Schadenhöhe. So sind Sie zweifach abgesichert und brauchen sich um den Schadenersatz keine Gedanken machen.

Damit eine Leistung über Forderungsausfall erfolgt, muss der Versicherte (Geschädigte) nachweisen, dass der Schädiger zahlungsunfähig ist. Ist hierfür ein Rechtsstreit notwendig, hilft der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung (gilt für Plus und Premium ab einem Streitwert in Höhe von 2.500 Euro).

Wer ist bei der privaten Haftpflichtversicherung versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. Die private Haftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie, sondern auch

  • Ihren Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft (gilt nur für die Tarifvarianten Familie und Partner)
  • Ihre Kinder, sofern sie unverheiratet und minderjährig sind oder unverheiratet und volljährig und noch in Ausbildung
    (Schul-/Berufserstausbildung) sind
  • Eltern, die gemeinsam mit Ihnen im Haushalt leben (gilt nicht für die Gothaer Privathaftpflicht Basis mit Sparoption)
  • Personen, die jeweils vorübergehend in den Familienverbund eingegliedert werden (zum Beispiel Austauschschüler, minderjährige Enkel in Obhut)
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit
  • Im Haushalt wohnende pflegebedürftige Personen und Kinder nach Abschluss der Berufsausbildung (gilt ab Gothaer Privathaftpflicht Plus)
  • Bei der Gothaer Privathaftpflicht Premium sind zusätzlich versichert: Alle Personen, die im Haushalt leben und dort auch amtlich gemeldet sind

Für Preisbewusste: Die Sparoption

Mit unserer Sparoption profitieren Sie von einem ausreichenden Grundschutz und tragen dafür bei ausgewählten Schadensfällen eine Selbstbeteiligung von bis zu 250 Euro.

Ausgewählte Leistungen der Sparoption im Vergleich zur Gothaer Privathaftpflicht Basis
Leistung Sparoption Basis
Deckungssumme 5 Mio. Euro 10 Mio. Euro
Deliktunfähigkeit 10.000 Euro
250 Euro Selbstbeteiligung
10.000 Euro
Keine Selbstbeteiligung
Mietsachschäden an Gebäuden 1 Mio. Euro 10 Mio. Euro
Vorübergehende Auslandsaufenthalte in Europa Bis 1 Jahr Zeitlich unbegrenzt
Vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas Bis 1 Jahr Bis 3 Jahre
Forderungsausfalldeckung Nicht versichert Mindestschadenhöhe 10.000 Euro
Schäden an Brillen und elektronischen Geräten 250 Euro Selbstbeteiligung Versichert
Verlust fremder privater Schlüssel (50.000 Euro) 250 Euro Selbstbeteiligung Versichert
Gefälligkeitsschaden, zum Beispiel bei Umzugshilfe 250 Euro Selbstbeteiligung Versichert

Passende Zusatzleistung: Berufshaftpflicht für den öffentlichen Dienst

Jeder im öffentlichen Dienst haftet bzw. kann vom Dienstherrn in Regress genommen werden für Schäden, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit verursacht werden.

Als Lehrer, Beamter und Angestellter des öffentlichen Dienstes haben Sie die Möglichkeit, die Berufshaftpflicht inklusive Schlüsselverlust in Ihre private Haftpflichtversicherung mit einzuschließen.

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Das sagen unsere Kunden

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Sie möchten sich mit der privaten Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens schützen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an einen unserer kompetenten Gothaer Berater in Ihrer Nähe.

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